Tipps


Websites und Newsletter unterliegen Mediengesetz

Mit 1. Juli 2005 ist eine Novelle des Österreichischen Mediengesetzes in Kraft getreten. Damit findet nun das Mediengesetz auch auf das Internet Anwendung.

Für Ihre Website und Ihren Newsletter bedeutet dies, dass Sie der Impressumspflicht und der Offenlegungspflicht nachkommen müssen.

Symbol